
Die Bayerische Staatsregierung beantwortet auf ihrer Webseite zudem häufig gestellte Fragen:
Darf ich weiter Lebensmittel einkaufen?
Ja, aber möglichst nur alleine, um die Supermärkte nicht zu überlasten und das Ansteckungsrisiko gering zu halten.
Ich lebe getrennt von meinem Ex-Partner, dürfen wir die gemeinsamen Kinder übergeben?
Ja, die Begleitung von Minderjährigen und das Wahrnehmen des Sorgerechts ist erlaubt, entsprechend dürfen die Kinder dem jeweils anderen Elternteil übergeben werden.
Was soll ich tun, wenn ich mich zu Beginn der Ausgangsbeschränkung nicht an meinem Wohnort aufhalte?
Die Rückkehr in Ihr Zuhause ist ein triftiger Grund und entsprechend von der Verfügung gedeckt.
Darf ich noch Fahrradfahren, Joggen oder Spazieren gehen? Darf ich mit dem Auto dorthin fahren?
Ja, Bewegung an der frischen Lust ist erlaubt. Allerdings nur alleine oder mit Menschen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben. Es gilt wie immer: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen halten!
Darf ich mit meinem Hund Gassi gehen?
Ja, alleine oder mit Mitgliedern Ihres Haushaltes.
Dürfen meine Kinder mit anderen Kindern spielen?
Nein, das ist leider nicht erlaubt. Kontakte zu anderen Menschen sollen auf ein Minimum reduziert werden. Das gilt für alle Altersgruppen.
Ist es sinnvoll, meine Eltern zu mir zu holen?
Davon wird dringend abgeraten. Ältere Menschen gehören der Risikogruppe an, die Ansteckungsgefahr ist hoch.
Darf ich ältere Menschen besuchen?
Ja, ein privater Besuch von älteren, kranken oder behinderten Menschen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, ist erlaubt. Generell gilt: Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr, sollten Besuche auf ein Minimum beschränkt werden. Ein Besuch in Alten- oder Pflegeheimen ist nicht gestattet.
Darf ich für ältere Menschen einkaufen gehen?
Ja, das ist erlaubt und erwünscht. Aber auch hier gilt: Besuche auf ein Minimum beschränken.
Dürfen Handwerker / eine Putzfrau zu mir kommen?
Berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Allerdings sollten Arbeiten, die nicht dringend notwendig sind auf später verschoben werden. Sollte es sich um einen Notfall handeln, soll möglichst ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden.
Mein Arbeitgeber lehnt Home-Office ab, obwohl es meiner Meinung nach möglich ist. Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf?
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Eine gesetzliche Pflicht, Homeoffice zu gewähren gibt es derzeit nicht, solange dazu in Ihrem Unternehmen keine betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelungen existieren.